Muttertag mit Gübelin
Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Die Promotion "Muttertag" (nachfolgend "Promotion") wird von der Gübelin AG, Maihofstrasse 102, 6006 Luzern, in Zusammenarbeit mit der Gübelin Akademie, Maihofstrasse 102, 6006 Luzern, organisiert.
Mit der Inanspruchnahme des Promotionangebots erklären sich die Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
2. Promotionsangebot
Im Rahmen der Promotion vergibt Gübelin Jewellery beim Kauf eines Schmuckstückes der Linie "Splendid Feather" einen Geschenkgutschein für zwei Personen zur Teilnahme an einem Einführungskurs der Gübelin Akademie in die Welt der Farbedelsteine.
Das Schmuckstück muss innerhalb des Promotionzeitraums in einer Gübelin-Boutique, online auf www.gubelin.com oder in unserem Salon in Hong Kong erworben werden.
Der Gutschein beinhaltet ein Willkommensgetränk und die Teilnahme an einem zwei- bis dreistündigen Einführungskurs " Coloured Gemstones – Scratching the Surface " im Wert von CHF 500, der von der Gübelin Akademie für den Erwerber und seine Begleitung veranstaltet wird.
Die Gübelin Akademie wird die Teilnehmer der "Muttertagskampagne" über verfügbare Kurstermine informieren.
Die Kurse finden zwischen dem 30. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 in Ihrer Gübelin-Boutique statt.
Geschenkgutscheine der Promotion sind bis zum 30. Juni 2021 gültig.
Der Geschenkgutschein kann weder bar ausbezahlt, einer Kreditkarte gutgeschrieben, umgetauscht oder zurückerstattet werden.
Die Promotionsgutscheine sind nicht kumulierbar mit anderen Aktionen oder Gutscheinen.
3. Promotionszeitraum
Der Promotionszeitraum dauert vom 15. April 2020 bis und mit 20. Mai 2020. Um an der Promotion teilnehmen zu können, muss der Kauf des Juwels aus der "Splendid Feather"-Linie innerhalb dieses Zeitraumes stattfinden. Es gilt das Kaufdatum gemäss Kaufbeleg.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, ab einem Mindestalter von 18 Jahren, die während des Promotionszeitraums ein Schmuckstück der Linie "Splendid Feather" gemäss Ziffer 2 erworben haben.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal an der Promotion teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.
5. Ausschluss von der Promotion
Mitarbeiter der Gübelin Gruppe sowie deren unmittelbare Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Geschwister und Eltern) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Gübelin AG behält sich das Recht vor, unvollständige oder nicht diesen Teilnahmebedingungen entsprechende Teilnahmen für ungültig zu erklären. Im Weiteren ist Gübelin AG berechtigt, Teilnahmen unter Einreichung unrichtiger, irreführender oder betrügerischer Dokumente für ungültig zu erklären.
Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesem Fall können Promotionsgutscheine auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Im Falle einer Rückgabe des Schmuckstückes (Wandelung des Kaufvertrages) wird der Teilnehmer rückwirkend von der Promotion ausgeschlossen und ein allfällig bereits erhaltener Gutschein wird nachträglich storniert.
6. Vorzeitige Beendigung und Änderung der Promotion
Die Gübelin AG behält sich das Recht vor, die Promotion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht sie insbesondere dann Gebrauch, wenn die ordnungsgemässe Durchführung der Promotion nicht mehr gewährleistet werden kann.
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Gübelin AG ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
7. Datenschutz und Geheimhaltung
Durch die Teilnahme an der Promotion erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Gübelin AG Ihre personenbezogenen Daten (Rechnung des erworbenen Produktes zur Verifizierung, Anrede, Vor- und Nachname, Telefonnummer sowie Email-Adresse) zwecks Kontaktaufnahme an die Gübelin Akademie weiterleitet und diese Daten von der Gübelin Akademie verarbeitet und gespeichert werden.
8. Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber der Gübelin AG, die im Zusammenhang mit der Promotionsaktion stehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gübelin AG hat vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt.
9. Sonstiges
Gerichtsstand ist der Sitz der Gübelin AG. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Promotion unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebestimmungen hat nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen zur Folge. Die Parteien sind gehalten, in diesem Fall anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am besten erreicht. In gleicher Weise ist bei einer offenbaren Vertragslücke zu verfahren.